BID Hohe Bleichen Heuberg

Gebietsabgrenzung § 5 (3) GSED

Die Gebietsabgrenzung des Innovationsbereiches Hohe Bleichen/Heuberg umfasst ein homogenes Gebiet der an den Straßen Hohe Bleichen und Heuberg belegenen Grundstücke. Die Straße Hohe Bleichen ist im nördlichen Bereich relativ schmal und öffnet sich dann trichterförmig zum Heuberg hin. Der Heuberg ist damit ein Endpunkt des Gebietes. Der andere Endpunkt ist der höchste, zwischen den Jahrhundertwende-Häusern Hohe Bleichen 25 und Hohe Bleichen 28 belegene Punkt der Straße. Die Straße ist von dort aus nach Süden hin leicht abschüssig und öffnet sich gleichsam. Die Straßenflucht ist sowohl von Süden, als auch von Norden großräumig einsehbar, was die Zusammengehörigkeit der in dem Gebiet liegenden Grundstücke optisch erfassbar macht.

Die Grundstücke Hohe Bleichen 25 und Hohe Bleichen 28 sind als Eckgrundstücke mit relativ kleiner Grundfläche und relativ kurzer Straßenfront jeweils ganz einzubeziehen.

Gleiches gilt für die Grundstücke Hohe Bleichen 8, 10, 12, 13, 15, 17, 19, 20, 21, 22, 23 und 24/26, deren unmittelbare Nachbarn jeweils andere Grundstücke an Hohe Bleichen und Heuberg sind.

Das nicht direkt an der Straße Hohe Bleichen, sondern im hinteren Bereich belegene Grundstück Hohe Bleichen 20a beherbergt das Abspannwerk Neustadt. Der Grundeigentümer hat angezeigt, sich nicht an den Maßnahmen im Zuge der Einrichtung des Innovationsbereiches zu beteiligen. Das Grundstück wird zur Bereitstellung von Strom/Elektrizität (öffentlichen Daseinsvorsorge) genutzt. Es besteht deshalb für diesen Grundeigentümer die Möglichkeit, erfolgreich einen Antrag auf Befreiung von der Abgabenbelastung zu stellen. Dieses Grundstück wird deshalb nicht in den Innovationsbereich einbezogen.

Das Flurstück 2199 - Hanse-Viertel - wird nicht in Gänze einbezogen, da es schon postalisch nicht an Hohe Bleichen/Heuberg, sondern an der Straße Große Bleichen bzw. an der Poststraße liegt und auch von dort aus für die Kunden und Besucher zugänglich ist. Lediglich die an der Straße Große Bleichen belegene Zufahrt/der Korridor zum hinteren Grundstücksbereich wird mit in den Innovationsbereich einbezogen, wobei die östliche Grenze der Einbeziehung durch Fortführung der hinteren Grenzen der Grundstücke Hohe Bleichen 12 und 20 in einer Ideallinie erreicht wird. Die teilweise Hineinnahme des Hanse-Viertel Grundstücks durch diesen abgetrennten Korridor rechtfertigt sich unter anderem dadurch, dass die Zufahrt zum Hanse-Viertel Parkhaus und auch zu den nicht überdachten Parkplätzen auf der +1 Ebene des Hanse-Viertels von der Straße Hohe Bleichen aus erfolgt.

Das Flurstück 1738 (Renaissance-Hotel), das Grundstück Heuberg 2, ist ein Eckgrundstück. Es verfügt – anders, als die oben genannten Grundstücke Hohe Bleichen 25 und Hohe Bleichen 28 - über eine große Grundfläche und erhebliche Frontlängen sowohl an Heuberg als auch an der Straße Große Bleichen. Es wird entsprechend der Frontlänge Heuberg einerseits, Hohe Bleichen andererseits bzw. deren Verhältnis zueinander aufgeteilt und mit dem auf die Frontlänge Heuberg entfallenden Teil in den Innovationsbereich Hohe Bleichen/Heuberg einbezogen werden.

Das Flurstück 387 ist ein Grundstück, welches von drei Seiten (Hohe Bleichen, Amelungstraße und Fuhlentwiete) erschlossen wird. Eingänge befinden sich im EG an der Straße Hohe Bleichen einerseits und Fuhlentwiete andererseits. Aufteilungen nach Frontlänge sind daher nicht zweckdienlich. Das Grundstück wird entsprechend der an den in den Plänen des Erdgeschoss-Grundrisses angegebenen Achsen 11 und 10 im Lot auf die Amelungstraße zulaufenden Wand im Erdgeschoss geteilt. Der Gebäudeteil an Hohe Bleichen/Amelungstraße wird dem Gebiet zugeordnet. Der Erdgeschoss-Plan mit Maßeinheiten und der Erdgeschoss-Grundriss ohne Maßeinheiten liegt der Finanzbehörde zur Ermittlung der Einheitswerte vor.

Das Grundstück Hohe Bleichen 5 läuft nach Süden hin konisch zu und bildet den Abschluss des Gebietes.

Das westliche Nachbargrundstück des Grundstücks Hohe Bleichen 5 liegt grundbuchlich an der Straße Große Bleichen, trägt die Adresse Große Bleichen 68 und ist auch zu dieser Straße hin ausgerichtet. Die Straße Große Bleichen ist vor diesem Grundstück 5-spurig (zwei Spuren nach Osten, drei Spuren nach Westen), zuzüglich einer weiteren, durch Parkplätze und eine Verkehrsinsel abgetrennte Spur direkt vor dem Grundstück Große Bleichen 68. Dieser Bereich dient der straßenverkehrlichen Erschließung nicht nur der Hohe Bleichen und Heuberg, sondern auch und vor allem dem Bleichenhof-Parkhauses, Bleichenbrücke, Neuer Wall, Adolphsbrücke, Alter Wall, Adolphsplatz und Große Johannis-Straße, so dass eine alleinige Zugehörigkeit zu dem Gebiet Hohe Bleichen/Heuberg nicht gegeben ist. Gleiches gilt sinngemäß für die Große Bleichen nach Osten hin bis zu der Kreuzung Große Bleichen/Bleichenbrücke.

Der räumlich-funktional harmonische Bereich des vor beschriebenen, geplanten Innovationsbereichs umfasst insgesamt 22 Flurstücke.