Vertragliche Regelung
Nach der erfolgreichen öffentlichen Auslegung der Antragsunterlagen wird gemäß § 3 (1) GSDE ein öffentlich-rechtlicher Vertrag sowie ein Wegebauvertrag zwischen dem Aufgabenträger, der Firma Zum Felde und der Freien und Hansestadt Hamburg abgeschlossen. In diesen Verträgen wird sich Zum Felde verpflichten, die sich aus dem GSED, dem Maßnahmenkonzept, dem Leistungsverzeichnis, dem Finanzierungskonzept und der Planung von Breimann & Bruun ergebenden Verpflichtungen, Ziele und Aufgaben umzusetzen.
